Vereinfachte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen
Die Niederlande bieten ausländischen Mitbürgern, die in den Niederlanden arbeiten, ein attraktives Umfeld mit zahlreichen Angeboten. In der 2019 von ECA International erstellten Rangliste der lebenswertesten Städte für ausländische Mitbürger rangieren drei niederländische Städte unter den Top Ten. Den Haag liegt auf Platz drei, Amsterdam und Eindhoven auf Platz sechs und Rotterdam auf Platz 12. Wenn Sie in die Niederlande ziehen, bietet Ihnen die niederländische Einwanderungsbehörde die Möglichkeit, auf unkomplizierte Art und Weise eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Beschäftigung internationaler Mitarbeiter
In den Niederlanden ist es einfach, ein Arbeitsvisum oder eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Dadurch haben Unternehmen die Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter in die Niederlande zu holen.
Der niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst stellt unterschiedliche Arbeitsgenehmigungen aus. Das Visum für hochqualifizierte Migranten ermöglicht es Unternehmen, besonders qualifizierte internationale Fachkräfte für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren in die Niederlande zu holen, damit sie dort leben und arbeiten können. Um sich als hochqualifizierter Migrant zu qualifizieren, muss der ausländische Arbeitnehmer ein monatliches Mindesteinkommen von € 4.612 brutto verdienen oder von € 3.381, wenn er unter 30 Jahre alt ist. Arbeitgeber, die hochqualifizierte Migranten beschäftigen möchten, müssen für diese Mitarbeiter einen Antrag für eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Es gibt auch noch andere Möglichkeiten. Bei der Einzelgenehmigung muss ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer sponsern, der für andere Programme nicht in Frage kommt. Das anerkannte Sponsoring ist ein Direktverfahren für Arbeitgeber, um internationale Mitarbeiter zu sponsern (PDF).
Alternativen zum Sponsoring
Das EU- und das niederländische Recht ermutigen qualifizierte Arbeitskräfte auch dazu, auf eigene Faust in die Niederlande zu kommen. Die EU-Richtlinie über unternehmensinterne Transfers (ICT) ebnet Mitarbeitern aus Unternehmen den Weg, die ursprünglich außerhalb der EU gegründet wurden. Das Programm Blaue Karte EU erleichtert besonders qualifizierten Arbeitskräften von außerhalb der EU, die eine Beschäftigung in Europa suchen, den Zugang zur EU. Für kurzfristige Arbeitseinsätze von ausländischen Staatsangehörigen, die keine Arbeitserlaubnis benötigen, sind Geschäftsvisa erhältlich.
Die niederländische Regierung stellt auf ihrer Website alle relevanten Informationen für das Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV) zur Verfügung. Wenn Sie aus einem anderen Land in die Niederlande ziehen, können Sie in den Expat-Zentren in den Niederlanden gezielte Unterstützung hinsichtlich der Niederlassungsbedingungen erhalten.